Hans-Joa...... .......... ................ 32... Bad .......... Kammergericht Berlin Elßholzstr. 30-33 10781 Berlin B.O., den 22.03.19 Dienstaufsichtsbeschwerde Hiermit führe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter Dittrich und der Präsidentin Abel vom AG Pankow/Weißensee wegen menschenverachtende und rechtsbeugende Handlungen in der Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde zum Verfahren ....... ./. Gebhardt Aktenzeichen : 3 C 443/18 AG Pankow/Weißensee Aktenzeichen 313 b E 1 (2/19/ W. Mit dem Schreiben vom 12.3.19 handelt der Richter im Namen von der Gerichtspräsidentin nur unsachlich und die Frau Abel lässt dieses zu. Mit Schreiben vom 7.3.19 wird Diensaufsichtsbeschwerde gegen die nicht nachvollziehbare und gegen das Gesetz gerichtete Entscheidung vom 26.2.19 vom Richter Thoma zu einer Beschwerde zu einem Beschluß vom 10.1.19 eines PKH-Antrages geführt Nach § 127 Abs. 2 ZPO findet die sofortige Beschwerde gegen solche Beschlüsse statt. Nach § 572 ZPO ist die Beschwerde abzuhelfen bzw. unverzüglich an das Beschwerdegericht weiterzuleiten. Diese Gesetze scheint der Richter Dittrich nicht zu kennen oder kennen zu wollen. Noch schlimmer und menschenverachtend sind solche Bemerkungen, Wenn sie in Erwiderung hierauf rechtlich sinngemäß-bildlich vertreten, dass Äpfel nach oben fallen, kommt der jeweils zu entscheidende Richter nicht umhin, ihre Anträge irgendwie einer der Rechtsordnung bekannten Bearbeitung zuzuführen Hier wird also ausgesagt : wenn eine Person auf die Einhaltung der § 127 und § 572 ZPO besteht, dann vertritt er den Standpunkt, dass Äpfel nach oben fallen. Ich frage mich langsam, ob ein Richter mit solchen Ansichten geeignet ist seine Funktion ordentlich auszuführen. H.-J. .........